Ordnungswidrigkeitsverfahren

Verhandlung OWIG in Bearbeitung in Hof an der Saale

Erstveröffentlichung 29.1.2021

Link zu: Anfang der Auseinandersetzung

Link zur Vorgeschichte

Staatsanwaltschaft

Kommt jetzt das Gesetz, das die die Praxis seit langem fordert?

[…]

Zumal die aktuelle Entscheidung nur die neueste in einer ganzen Reihe ist: So erklärten die Luxemburger Richter schon im Mai 2019, dass die deutsche Staatsanwaltschaft keine europäischen Haftbefehle ausstellen darf. Seitdem muss jeder EuHB von einem Richter unterzeichnet werden, rund 5.000 Haftbefehle mussten ersetzt werden, weil sie den Anforderungen des EuGH nicht entsprachen. Diese Rechtsprechung zur „ausstellenden Justizbehörde“ überträgt der EuGH nun auf die „vollstreckende Justizbehörde“ und stellt damit nochmals klar: Eine Justizbehörde ist in seinen Augen in aller Regel ein Gericht oder eine strikt unabhängig organisierte Staatsanwaltschaft.

[…] https://www.lto.de/recht/justiz/j/eugh-c510-19-staatsanwaltschaft-weisungen-unabhaengigkeit-europaeischer-haftbefehl-niederlande-deutschland/

Auforderung an Anke Schattner

Verteidgungsschrift für die Verhandlung 1 bei der Justiz eingereicht.

30.3.2021 14 Uhr

Link zu Urteil Verhandlung 1

Link zu Rechtsbeschwerde-1

Mit fadenscheinigen Argumenten verwarf der sogenannte Richter (ohne Vornamen) Martin meine Rechtsbeschwerde

und gab die Sache an das oberste Bayerische Landesgericht Bamberg ab.

Link zu Meine Einrede gegen den Beschluss

Mit Datum vom 2.9.2021 bekam ich vom obersten Bayerischen Landesgericht Bamberg eine offensichtlich angeforderte Stellungnahme der Generalstaatsanwältin Geßl Generalstaataanwaltschaft München.

Mit Datum vom 2.9.2021 bekam ich einen Beschluss eines Dr. (ohne Vornamen) Gieg vom oberste Bayerische Landesgericht Bamberg .

Link zur Auseinandersetzung Oberstes Landesgericht Bamberg

1.12.2021 Link zu Staatsanwalt Zuber

Link Verteidgungsschrift für die Verhandlung 2 bei der Justiz einegreicht.

10.02.2022

Link 30.3.2021 14:30 Uhr 2. Verhandlung Urteil

Link zu Rechtsbeschwerde 2

Gegen die Ablehnung meiner Rechtsbeschwerde habe ich Widerspruch eingelegt und die Sache ist nun bei der Staatsanwaltschaft Hof in Arbeit.

Mit fadenscheinigen Argumenten verwarf der sogenannte Richter (ohne Vornamen) Martin meine Rechtsbeschwerde und gab die Sache an das oberste Bayerische Landesgericht Bamberg ab(siehe oben).

Link zu Information Anke Schattner

Update 12.3.2021

Link Verteidgungsschrift für die Verhandlung 1 bei der Justiz eigreicht.

Update 21.2.2021

Neuer Termin zur Verhandlung Dienstag 30.3.2021 14:00 Sitzungssaal 024, EG Berlinerplatz 1

anschließend ein weiterer Termin für eine zweite Bußgeldsache um 14:30 am gleichen Ort und ebensolches Delikt wie bei erster Verhandlung.

Grund Verhinderung des Gericht

Update 20.2.2021

Neuer Termin zur Verhandlung Dienstag 30.3.2021 14:30 Sitzungssaal 024, EG Berlinerplatz 1

Update 17.2.2021

der Termin am 12.5.2021 wurde aufgehoben.

Grund Abgabe des Verfahren

UPDATE 15.2.2021

Termiverschiebung auf 12.5.2021 8:10 Uhr

UPDATE 29.1.2021

Am 18.2.2021 wird die Verhandlung wegen meines Widerspruchs, der mit Eingangsstempel vom 18.12.2020 beim Amtsgericht Hof registriert wurde, terminiert.

Hinweis des Gerichts nicht des Richters:

„Es wird angeregt, den Einspruch auch unter Beachtung von Kostengesichtspunkten zurückzunehmen, weil nach Aktenlage die Entscheidung der Verwaltungsbehörde nicht zu beanstanden ist.“

Das ist doch merkwürdig!

Soll das heißen, der Schiedspruch ist beresits gefällt?

UPDATE 18.11.2021

Link zu Antwort an OberLandger Bamberg

nach der Anordnung der Erzwingungshaft erfolgt meine Klage wegen Rechtsbeugung

https://www.klartext-heute.de/2022/06/24/rechtsbeugung-klage/(öffnet in neuem Tab)

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